- Trainer/in: Regina Berghausen
Im Rahmen der Corona-Krise seit Mitte März musste die Familienbildung ihren bewährten Kurs- und Veranstaltungsbetrieb einstellen (Shutdown). Gleichzeitig stiegen die Anforderungen und Belastungen von Familien in nahezu allen Lebensbereichen für Kinder wie für Erwachsene. Der Druck stieg erkennbar und lässt seitdem vielfach auf einen deutlich erhöhten Austausch- und Unterstützungsbedarf schließen. Parallel zum Krisenmanagement zu den Analogveranstaltungen werden in den Familienbildungsstätten zahlreiche neue Veranstaltungsideen und -formate entwickelt und mit Teilnehmenden ausprobiert.
Eine im Vorfeld des Forum C durchgeführte Online-Umfrage bei den Familienbildungseinrichtungen liefert erste Erkenntnisse darüber, welche Veranstaltungen umgesetzt und welche Erfahrungen gemacht worden sind. Diese Ergebnisse bilden die Grundlage für den Aufbau eines gemeinsamen Ideen- und Wissenspools der Familienbildung in NRW, der fortgeschrieben werden soll. Dieser Pool ist angedacht als Weiterführung und Ausbau neu entwickelter Angebote bis hin zu ihrer möglichen Standardisierung - auch angesichts der Möglichkeit eines weiteren Shutdowns.
Im Mittelpunkt dieses Sonder-Forums C steht daher die Reflexion der Stärken und Schwächen von Familienbildung in der Krise: Welche Familien bzw. Teilnehmenden konnten mit welchen Angeboten erreicht werden; welche nicht? Auf welche Ressourcen konnte aufgebaut werden? Wie können wir voneinander lernen und die Familienbildung landesweit gemeinsam für die Zukunft gut aufstellen? Das Forum C bietet einen Raum für eine gemeinsame erste Auswertung des Krisenalltags der Familienbildung, um darauf aufbauend das weitere Vorgehen zu vereinbaren.
Welche Daten darf eine Einrichtung von ihren Kund*innen bzw. Klient*innen oder von Vereinsmitgliedern sammeln? Welche dürfen weitergegeben werden? Wann und wie sind die Daten zu vernichten? Datenschutz gewinnt an Bedeutung, insbesondere durch die Anforderungen von Kostenträgern im Rahmen eines Qualitätsmanagement-Systems oder einer Zertifizierung zur Trägerzulassung.
Unternehmen, die personenbezogene Daten erheben, verarbeiten und nutzen, haben nach § 38 des Bundesdatenschutzgesetzes eine*n Datenschutzbeauftragte*n zu bestellen. Dies trifft auf soziale Einrichtungen und Dienste ebenso zu wie auf jedes andere Unternehmen. Zum*Zur betrieblichen Datenschutzbeauftragten darf nur bestellt werden, wer die erforderliche Fachkunde und Zuverlässigkeit besitzt.
Diese Fachkenntnis umfasst das allgemeine Grundwissen über das Datenschutzrecht, über Verfahren und Techniken der automatisierten Datenverarbeitung sowie über betriebswirtschaftliche Zusammenhänge.
Darüber hinaus muss der oder die Datenschutzbeauftragte mit der Organisation und den Funktionen seines*ihres Betriebes vertraut sein sowie einen guten Überblick über alle Fachaufgaben haben, zu deren Erfüllung personenbezogene Daten verarbeitet werden.
Inhalte
Im ersten Teil erhalten Sie grundlegende Informationen zu den gesetzlichen Grundlagen des Datenschutzes. Im zweiten Teil liegt der Schwerpunkt auf der praktischen Umsetzung in Ihrer Organisation. Der Kurs geht auf die wesentlichen Änderungen der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung ein.
Ihr Nutzen
Mit dieser viertägigen Fortbildung erwerben Sie das nötige Rüstzeug für Ihre Aufgabe als (zukünftige*r) Datenschutzbeauftragte*r. Sie wissen, welche Aufgaben und welche Rolle Sie in Ihrer Einrichtung wahrnehmen, und sind in der Lage, die ersten Schritte in Ihrem neuen Amt kompetent und selbstsicher auszuführen.
Dozenten
Michael Goetz, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Sozialrecht, Experte für Datenschutz speziell in sozialen Organisationen
Dieter Braun, Datenschutzbeauftragter in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderungen
"Spielplatz" für Anita Grupp
- Trainer/in: Anita Grupp
"Spielplatz" für Beatrix Fenderich
- Trainer/in: Beatrix Fenderich
- Trainer/in: Michaela Fichtner
- Trainer/in: Anita Grupp